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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Hinterziehung bei einer GbR

    | Werden von den Geschäftsführern einer GbR Schwarzeinnahmen erzielt, ist es für die Verurteilung wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer nach § 370 AO nicht erforderlich, die erzielten Schwarzeinnahmen auf die Geschäftsführer aufzuteilen (BGH, Beschluss 2.8.00, 5 StR 2/00, wistra 00, 466). (Abruf-Nr. 010646) |