01.12.2001 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Mittäterschaft und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
| Auf die Bewertung, ob jemand den Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO durch unzulängliche Angaben (Nr. 1) oder dadurch verwirklicht hat, dass er die Steuerbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Nr. 2), bleibt es ohne Einfluss, wie sich Täter, Mittäter oder Teilnehmer im Rahmen etwaiger Vorbereitungshandlungen verhalten haben (BayObLG, Beschluss 28.3.01, 4 St RR 29/01, rkr., wistra 01, 317). (Abruf-Nr. 011244) |
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