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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Schwarzgeld- Abrede im Arbeitsvertrag

    | Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer, dass ein Teil des Gehaltes als Schwarzgeld gezahlt wird, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen, so ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag nichtig, sondern nur die Schwarzgeld- Abrede - mit der Folge, dass der Arbeitnehmer ausstehende Gehaltszahlungen einklagen kann (BAG 26.2.03, 5 AZR 690/01, DB 03, 1581). |