01.02.2001 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Zusammenveranlagung: Der mitunterzeichnende Ehegatte
| Es ist umstritten, inwieweit der Ehegatte, der bei Zusammenveranlagung die falsche ESt-Erklärung mit unterzeichnet, strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Die alleinige Unterschrift reicht jedoch nicht, auch wenn der Ehegatte weiß, dass die Erklärung falsch ist. |
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