01.01.2002 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
§ 30 OWiG - ein Königsweg?
| Auf der Grundlage von § 30 OWiG sind bereits in verschiedenen Verfahren gegen Banken erhebliche Geldbußen (bis zu fünf Mio. DM) aber in Verbindung mit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO festgesetzt worden, weswegen Flore/Labunski (PStR 99, 120) hierin einen „Königsweg“ zur Beilegung in Bankenfällen sahen. |
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