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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    Keine Sperrwirkung für gefälschte Unterlagen aus einer USt- Sonderprüfung

    | Im Rahmen einer USt- Sonderprüfung vorgelegte Einkaufsrechnungen, Lieferscheine und Verkaufsrechnungen, die zuvor selbst gefälscht worden sind, können strafprozessual verwertet werden und stellen eine Urkundenfälschung dar (BGH 11.9.03, 5 StR 253/03, n.v.). (Abruf-Nr. 032210*) |