01.07.2004 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Recht auf Verfahrensbeschleunigung im Steuerstrafverfahren
| Nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK besteht auch für deutsche Strafverfahren das Gebot der Verhandlung in angemessener Frist. Über dessen Einhaltung wachen nicht nur die deutschen Gerichte, sondern auch der EGMR in Straßburg. In der letzten Zeit mehren sich die Entscheidungen dieses Gerichts, die sich gerade in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren mit dem Recht des Beschuldigten auf Verfahrensbeschleunigung auseinandersetzen. |
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