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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    30 Kongressbesuche pro Jahr

    | Eine Krankenhaus-Ärztin machte Werbungskosten von 40.000 DM geltend. Hauptsächlich resultierten die Kosten aus Kongressbesuchen. Angeblich war die Ärztin neben ihrem ganztags ausgeübten Beruf zu 30 Kongressen gefahren. Als Kosten waren Fahrtkosten, Teilnahmegebühren und Übernachtungskosten angefallen. Belege lagen weder für die geltend gemachten Fahrtkosten noch für die Übernachtungen vor. Als Teilnahmebescheinigungen legte sie vorgefertigte Schriftstücke vor, auf denen bescheinigt wurde, dass die bestimmte Person an dem bestimmten Kongress als Zuhörer teilgenommen hat. Das Schriftstück war zudem mit Stempel und Unterschrift versehen. Über die Kosten für die Fahrten und die Übernachtungskosten forderte der Bearbeiter von der Ärztin weitere Belege an. |