01.02.2002 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Beherzter Griff in die Kasse
| Der Inhaber eines China-Restaurants hatte in bar 30.000 EUR auf ein Konto eingezahlt, woraufhin die Bank pflichtgemäß Mitteilung nach dem Geldwäschegesetz gemacht hatte. Ein Steuerfahnder schaute sich zunächst die Steuerakte des Betriebsinhabers an, laut der die erklärten Rohgewinnaufschlagsätze erheblich unter den für solche Betriebe üblicherweise festgestellten Aufschlagsätzen lagen. |
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