01.09.2005 | Steufa-Praxis
Bestechungsgeld als Betriebsausgabe
Die Neugier des FA war geweckt: Ein Dentallabor hatte neben den Umsätzen aus zahntechnischen Leistungen auch mit Uhren gehandelt. Es veranlasste bei dem Labor eine Betriebsprüfung. Von der Ehefrau des Betriebsinhabers, die für die Buchhaltung zuständig war, ließ sich der Prüfer alle Rechnungen über Einkäufe und alle Ausgangsrechnungen über Uhren heraussuchen. Dieser Bitte kam die Ehefrau nur zögerlich nach.
Nach den Unterlagen waren bei Weitem mehr Uhren eingekauft als verkauft worden. Andererseits war aber auch kein entsprechender Bestand an Uhren vorhanden. Der Prüfer machte der sichtlich nervösen Ehefrau Mitteilung. Sie gestand nach kurzer Zeit, dass sie an Stelle von Rechnungen über verkaufte Uhren Rechnungen über Dienstleistungen im Dentalbereich ausgestellt habe.
Zu Beginn seiner Selbstständigkeit habe ihr Mann alle Zahnärzte in der Umgebung aufgesucht, um ihnen seine Dienste anzubieten. Es sei sehr schwierig gewesen, diese davon zu überzeugen, alte Geschäftsbeziehungen aufzugeben und den Betrieb zu wechseln. Einige Ärzte hätten auch direkt nach dem – finanziellen – Vorteil gefragt, den ein möglicher Wechsel mit sich bringe. Ein Zahnarzt habe ihrem Mann vorgeschlagen, den Ärzten teure Markenuhren zu verkaufen, die Rechnung aber so zu „gestalten“, dass die Zahnärzte sie als Betriebsausgabe buchen könnten. Mit diesem Konzept habe er dann etliche Ärzte davon überzeugen können, ihre Dentalarbeiten bei ihm ausführen zu lassen.
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