01.12.2001 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Das Pfändungs-Modell
| Die Betriebsprüfungsstelle eines FA prüfte einen freien Anlageberater, der neben seinem eigenen den Klientenstamm eines Kollegen in einer anderen Stadt übernommen hatte. Den Klienten hatte man mitgeteilt, dass sich zwar der Büroname geändert habe, ansonsten aber alles beim Alten bliebe. Tatsächlich schlossen die beiden Anlageberater einen Arbeitsvertrag. |
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