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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Den Gürtel enger geschnallt

    | In einem FA ging eine Anzeige ein, wonach in einem Installationsbetrieb ein Arbeitsloser schwarz gearbeitet habe. Der Arbeitslose war bei der Kontrolle einer Baustelle aufgefallen. Bei der anschließenden Durchsuchung in der Wohnung des Arbeitslosen fand die Polizei einen Wandkalender, auf dem an bestimmten Tagen der Name der Firma und eine Zahl eingetragen waren. In dem wegen Betruges zu Lasten der BfA durchgeführten Strafverfahren wertete das Gericht die Eintragungen in dem Kalender als Vermerke über den vereinbarten Lohn. |