01.06.2002 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Den Gürtel enger geschnallt
| In einem FA ging eine Anzeige ein, wonach in einem Installationsbetrieb ein Arbeitsloser schwarz gearbeitet habe. Der Arbeitslose war bei der Kontrolle einer Baustelle aufgefallen. Bei der anschließenden Durchsuchung in der Wohnung des Arbeitslosen fand die Polizei einen Wandkalender, auf dem an bestimmten Tagen der Name der Firma und eine Zahl eingetragen waren. In dem wegen Betruges zu Lasten der BfA durchgeführten Strafverfahren wertete das Gericht die Eintragungen in dem Kalender als Vermerke über den vereinbarten Lohn. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig