01.11.2003 · Fachbeitrag · Steufa- Praxis
Der aktuelle Fall
| Ein Betriebsprüfer prüfte bei einem Dönerhersteller. Da ihm bei der Prüfungsvorbereitung Anzeigen bezüglich der Beschäftigung von Schwarzarbeitern aufgefallen waren, begann er seine Prüfung mit einer Kurzkalkulation. Dazu ermittelte er zunächst den Anteil von bestimmten Gewürzen an einem kg Döner. Danach rechnete er hoch, wie viel Umsatz bei der eingekauften und verbrauchten Menge an Gewürzen hätte erzielt werden müssen. Hier stellte er eine gravierende Abweichung fest. Ebenso verhielt es sich mit dem Verbrauch von Pappröhrchen. Diese werden benötigt, um den Döner auf den Spieß aufstecken zu können. Auch hier passte der Verbrauch an Pappröhrchen nicht zu dem erklärten Erlös. |
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