01.12.2003 · Fachbeitrag · Steufa- Praxis
Der aktuelle Fall
| Zu Beginn einer steuerlichen Betriebsprüfung bei einem selbstständigen Unternehmensberater legte der Steuerberater eine Selbstanzeige seines Mandanten vor, in der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. jährlich 5.000 DM je Ehepartner nacherklärt wurden. Der Prüfer leitete ein Strafverfahren gegen beide Ehegatten ein, da die Selbstanzeige bei bereits begonnener Betriebsprüfung nicht greift. Zudem waren Zinsen i.H.v. 1.800 DM als Werbungskosten geltend gemacht, die für ein Darlehen geschuldet wurden, das das Ehepaar für den Erwerb eines selbst genutzten Einfamilienhauses aufgenommen hatte. |
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