01.03.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Der aktuelle Fall
| Ein Professor für Rechtswissenschaften reichte seine ESt-Erklärung persönlich beim FA ein. Er hatte zwei Ordner mit Originalbelegen dabei, die er gleich wieder mit nach Hause nehmen wollte. Da Werbungskosten i.H.v. 50.000 EUR geltend gemacht wurden, bat die Sachbearbeiterin darum, die Belege bis zum Abschluss der Veranlagung behalten zu können. Für die Durchsicht der Ordner benötige sie angesichts des Umfangs der Belege etwas Zeit. Der Steuerpflichtige zeigte erst Verständnis, als sich der zuständige Sachgebietsleiter einschaltete. |
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