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  • 25.08.2010 | Steufa-Praxis

    Der Architekt und sein Wintergarten

    Ein Architekt hatte in seiner Steuererklärung hohe Aufwendungen für sein zum Teil selbst genutztes Zweifamilienhaus geltend gemacht.  

     

    1. Nutzung des Wintergartens durch Mieter

    Für den Bau eines Wintergartens - zu dessen Nutzung auch der Mieter berechtigt sei - hatte der Architekt 50.000 EUR Herstellungskosten angegeben. Die Bearbeiterin forderte den Mietvertrag an. Daraufhin teilte der Architekt mit, dass in dem Mietvertrag noch keine Vereinbarung über die Nutzung habe getroffen werden können, da der Mieter schon seit zwei Jahren, also vor Beginn des Baus des Wintergartens, eingezogen sei. Er habe aber eine Zusatzvereinbarung mit dem Mieter getroffen, die er mit dem Schreiben vorlegte. Im Übrigen befinde sich der Wintergarten im Garten und sei nicht mit seinem Wohnzimmer verbunden.  

     

    2. Sachbearbeiterin nutzt Google-Earth

    Dies klang zunächst überzeugend. Dennoch nutzte die Sachbearbeiterin im Internet die Möglichkeit, Häuser aus der Luft zu betrachten. Sie fand auch das Haus des Architekten und meinte einen - direkt an das Haus angrenzenden - Glasvorbau zu erkennen. Sie besprach den Fall mit ihrem Vorgesetzten und beide gelangten zu der Auffassung, dass ein Hausbesuch fällig sei.  

     

    3. Hausbesuche der Veranlagungsbeamten