25.08.2010 | Steufa-Praxis
Der Architekt und sein Wintergarten
Ein Architekt hatte in seiner Steuererklärung hohe Aufwendungen für sein zum Teil selbst genutztes Zweifamilienhaus geltend gemacht.
1. Nutzung des Wintergartens durch Mieter
Für den Bau eines Wintergartens - zu dessen Nutzung auch der Mieter berechtigt sei - hatte der Architekt 50.000 EUR Herstellungskosten angegeben. Die Bearbeiterin forderte den Mietvertrag an. Daraufhin teilte der Architekt mit, dass in dem Mietvertrag noch keine Vereinbarung über die Nutzung habe getroffen werden können, da der Mieter schon seit zwei Jahren, also vor Beginn des Baus des Wintergartens, eingezogen sei. Er habe aber eine Zusatzvereinbarung mit dem Mieter getroffen, die er mit dem Schreiben vorlegte. Im Übrigen befinde sich der Wintergarten im Garten und sei nicht mit seinem Wohnzimmer verbunden.
2. Sachbearbeiterin nutzt Google-Earth
Dies klang zunächst überzeugend. Dennoch nutzte die Sachbearbeiterin im Internet die Möglichkeit, Häuser aus der Luft zu betrachten. Sie fand auch das Haus des Architekten und meinte einen - direkt an das Haus angrenzenden - Glasvorbau zu erkennen. Sie besprach den Fall mit ihrem Vorgesetzten und beide gelangten zu der Auffassung, dass ein Hausbesuch fällig sei.
3. Hausbesuche der Veranlagungsbeamten
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig