01.11.2005 | Steufa-Praxis
Die makellose Buchführung im Palettenhandel
Bei der Gegenüberstellung des Wareneinkaufs und -verkaufs eines Unternehmens, das mit Paletten handelte, konnte der Betriebsprüfer zunächst keine Auffälligkeiten entdecken. Auch die Buchführung war – im Vergleich zu der Buchführung anderer Unternehmen in der Branche – ungewöhnlich sauber. Die Eingangsrechnungen liessen die bei Versand üblichen Knickfalten vermissen und wiesen auch sonst keine Gebrauchsspuren auf. Misstrauisch geworden stellte der Betriebsprüfer für jeden Rechnungsaussteller eine Kontrollmitteilung aus.
Nicht ein einziger Rechnungsaussteller war tatsächlich als Unternehmer registriert. Zügig setzte der Prüfer den Chef des Unternehmens davon in Kenntnis, dass er die entsprechenden Betriebsausgaben nicht anerkennen werde. Der entgegnete, er habe doch nicht wissen können, dass es sich nicht um Unternehmer handelte. Er habe die Ware ordnungsgemäß bezahlt. Das ließe sich auch zweifelsfrei aus der Buchführung erkennen. Und in der Tat waren die Paletten per Scheck bezahlt worden waren.
Wegen des Verdachts der ESt- und USt-Hinterziehung veranlasste der Betriebsprüfer dennoch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Im Rahmen der Ermittlungen suchte die Steufa die angeblichen Lieferanten auf.
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