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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Die „Zoll-Steuerfahndung“

    | Die Fälle mehren sich, wonach Steuerpflichtige beim Grenzübertritt von Zollbeamten danach befragt werden, ob sie Bargeld, Wertpapiere, Schecks, Wechsel, Edelmetalle bzw. Edelsteine im Werte von 30.000 DM oder mehr mit sich führen. Grundlage hierfür ist § 12a Finanzverwaltungsgesetz (FVG), wonach insbesondere das Verbringen von Bargeld zollamtlich zu überwachen ist. |