01.09.2006 | Steufa-Praxis
Fahrradhändler auf dem Prüfplan
Auf Grund eines Zufallauswahlverfahrens war ein Fahrradhändler auf den Prüfplan geraten. Zunächst erschien der Betrieb eher unauffällig, allein die jährlichen Reparaturaufwendungen waren sehr hoch.
Bei der Betriebsbesichtigung fragte der Prüfer den Betriebsinhaber, welche Art von Reparaturen vorgenommen worden seien. Der Betriebsinhaber zeigte sich überrascht, da er sich an keine außergewöhnlichen Maßnahmen erinnern konnte. Der Prüfer sah sich die Rechnungen daraufhin genauer an und setzte sich mit dem Rechnungsaussteller in Verbindung. Dieser gab an, nicht für den Fahrradhändler gearbeitet zu haben.
Zu dem nun folgenden Gespräch wurde auch der Sohn des Betriebsinhabers, der als Angestellter in dem Fahrradhandel arbeitete und auch für die Buchführung zuständig war, hinzugezogen. Sichtlich schockiert gestand der Sohn nach einiger Zeit,
- dass er die betreffenden Reparaturrechnungen selbst mit dem Scanner erstellt habe,
- die entsprechenden „Einnahmen“ auf sein eigenes Konto überwiesen habe,
- von diesem Geld Fahrradeinkäufe getätigt und
- die entsprechenden Erlöse der Kasse entnommen habe.
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