01.02.2003 · Fachbeitrag · Steufa- Praxis
Geld stinkt nicht
| Die LSt-Außenprüfung prüfte eine Firma, die die Reinigung von Toilettenanlagen für Kaufhäuser und Autobahnraststätten übernommen hatte. Nach den Verträgen mit den entsprechenden Firmen durfte die Auftragnehmerin die Arbeiten nur mit eigenen Arbeitnehmern ausführen. Für die geleistete Arbeit erhielt der Auftragnehmer eine Pauschale, die zwischen 500 und 2.000 DM lag. |
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