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  • 01.07.2006 | Steufa-Praxis

    Gratis: Implantate in der Kieferchirurgie

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einem Hersteller von zahnmedizinischen Produkten stellte der Prüfer im Zuge einer Umsatzverprobung erhebliche Differenzen fest. Das sei auf die Kundenrabatte zurückzuführen, erklärte der Betriebsinhaber auf Rückfrage. Ein Teil der Implantate werde kostenlos an die abnehmenden Kieferchirurgen geliefert – ein gängiges Verfahren in der Praxis. Bei einer Abnahme von mehr als 100 Implantaten würden 20 Implantate kostenlos mitgeliefert.  

     

    Der Prüfer vermutete, dass diese kostenlosen Exemplare den Patienten in Rechnung gestellt wurden und nahm diesbezüglich Kontakt zur Steufa auf. Diese teilte die Einschätzung, sah jedoch keine Möglichkeit, diese Erkenntnis an die StA weiterzuleiten, da sie in Rahmen eines steuerlichen Verfahrens gewonnen worden war. Aus diesem Grunde schlug der Fahnder vor, bei der zu prüfenden Firma Kontrollmaterial zu erstellen, um eine Überprüfung der entsprechenden Einnahmen durch die jeweils zuständigen FÄ der Kieferchirurgen durchführen zu lassen. 

     

    Es wurden zunächst Kundenunterlagen der im Zuständigkeitsbereich ansässigen Abnehmer erstellt. Bei einigen waren die kostenpflichtigen und kostenlosen Exemplare in getrennten Rechnungen aufgeführt. In einem Fall war der Umfang der Gratisexemplare so auffällig, dass der Prüfer beim zuständigen FA unmittelbar die Anordnung einer Außenprüfung veranlasste. Vor Ort konnte der Prüfer genügend Mängel entdecken, die im Zusammenhang mit dem Kontrollmaterial einen Anfangsverdacht begründeten.