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  • 01.06.2007 | Steufa-Praxis

    Krankengymnastik- und Massagepraxen

    Im Rahmen sogenannter Branchenprüfungen sollten Erfahrungen bei der Prüfung von Krankengymnastik- und Massagepraxen gesammelt, ausgewertet und weitergeleitet werden. Zur Überprüfung der Einnahmen­seite ließ sich der Prüfer deshalb in einem Fall zunächst alle Abrechnungen mit den Krankenkassen zeigen.  

     

    Die Abrechnung erfolgte extern über eine Abrechnungsfirma. Auf diesen Abrechnungen waren nicht nur die von den Krankenkassen gezahlten Beträge enthalten, sondern auch die von den Patienten selbst zu leistenden Zuzahlungen. Allerdings waren die Patientenzuzahlungen nicht entsprechend verbucht worden. Der Prüfer machte dem Strafsachenfinanzamt Mitteilung. Das Strafsachenfinanzamt leitete ein Steuerstrafverfahren ein.  

     

    Die Einleitung des Strafverfahrens wurde dem Betriebsinhaber bekannt gegeben. Der Betriebsinhaber zeigte sich verwundert: Er habe alle Abrechnungen seinem Steuerberater übergeben. Soweit Einnahmen nicht vollständig verbucht worden seien, sei er nicht dafür verantwortlich. Der Strafsachenbearbeiter müsse schon den Steuerberater dazu befragen.