01.02.2006 | Steufa-Praxis
Massagepraxis: Hohe Auslastung, geringes Einkommen?
Der Betriebsprüfer hatte sich in einer Massagepraxis angemeldet. Es war aufgefallen, dass trotz mehrerer angestellter Masseure – offensichtlich war die Praxis ausgelastet – für den Betriebsinhaber kein nennenswerter Gewinn verblieb. Zwecks Überprüfung der Einnahmen ließ sich der Prüfer die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen vorlegen. Da einige Positionen nicht aus sich heraus erklärt werden konnten, setzte sich der Prüfer mit einer der Krankenkasse in Verbindung.
Die zuständige Sachbearbeiterin fragte zunächst nach dem Institutionskennzeichen der Praxis. Da dem Prüfer ein solches nicht bekannt war, fragte er nach, was es damit auf sich habe. Die Sachbearbeiterin erklärte ihm, dass mit Hilfe dieser Institutionskennzeichen das Abrechnungsverfahren zwischen den medizinischen Einrichtungen und den Krankenkassen vereinfacht werde. Diese Institutionskennzeichen werden von einer Sammel- und Verteilungsstelle ausgeben und verwaltet.
Um für weitere Prüfungen im medizinischen Bereich gerüstet zu sein, rief er bei der Institution zur Vergabe dieser Kennzeichen an und ließ sich das Verfahren genau erklären. Am Schluss bat er seinen Gesprächspartner nachzusehen, ob das ihm mitgeteilte Kennzeichen richtig sei und ob weitere Daten gespeichert seien. Auf diese Weise erfuhr er, dass für den Steuerpflichtigen zwei Institutionskennzeichen existierten. Der Prüfer verglich die vorhandenen Daten mit den Angaben des Bearbeiters der Verteilungsstelle und stellte fest, dass für die beiden Kennzeichen unterschiedliche Kontoverbindungen vorlagen.
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