01.04.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Nutzung der Steuerprogressionsspielräume
| Die Steuerpflichtige erkundigte sich bei ihrer Steuerberatungsgesellschaft nach dem Verbleib ihrer Steuererklärung für das Jahr 2000. Ihr wurde mitgeteilt, dass der für sie zuständige Steuerbevollmächtigte mittlerweile die Beraterprüfung abgelegt und sich selbstständig gemacht habe. Ihre Unterlagen seien nicht mehr vorhanden. Rückfragen beim FA ergaben, dass ihm eine Kontrollmitteilung vorliege, nach der die Steuerpflichtige 30.000 DM Provision erhalten habe. |
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