01.08.2006 | Steufa-Praxis
Online-Auktionen: Flankenschutz im Einsatz
Umsatzsteuersonderprüfung beim Frisör: Bei dem Frisörbetrieb handelt es sich um eine GmbH. Der Umsatzsteuer-Sonderprüfer vermutete in der Inhaberin des Frisörbetriebes eine „Strohfrau“. Sie zeichnete sich durch völlige Unkenntnis der betrieblichen Abläufe aus und wusste nicht einmal, wo sich die Buchführungsunterlagen befanden. Sie wies lediglich darauf hin, dass der (Allein-)Gesellschafter der GmbH genauere Auskünfte geben könne.
Der Prüfer wandte sich an den „Flankenschutz“ (strafrechtliche Kurzprüfung parallel zur Veranlagung). Bei der Durchsicht der Unterlagen fielen dem Flankenschützer diverse Ebay-Belege in die Hände. Er erkundigte sich direkt bei Ebay, in welchem Umfang die Geschäftsführerin der GmbH dort Umsätze getätigt habe. Ebay teilte mit, dass auf den Namen der Geschäftsführerin kein Mitgliedskonto geführt werde. Daraufhin ließ der Flankenschützer prüfen, ob der Gesellschafter der GmbH ein Mitgliedskonto habe. Ebay bestätigte, dass der Gesellschafter unter einem Decknamen als Mitglied gemeldet sei und übersandte dem Flankenschützer eine Diskette mit der kompletten Aufstellung aller Verkäufe.
Das Auslesen der Diskette ergab, dass rund 8.000 Umsätze getätigt worden waren. Für jeden einzelnen Umsatz waren aufgeführt:
- der „Verkäufer“, also der Deckname des Gesellschafters,
- die Verkäufer-Identität,
- der „Käufer“ – mit Decknamen wie z.B. „hummelhummelfummel“ oder „igittigittigitt“ – und
- das Verkaufs-Datum.
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