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  • 01.08.2005 | Steufa-Praxis

    Pkw-Leasing: Ein Steuersparmodell?

    Die Gewinn- und Verlustrechnung eines Bekleidungsunternehmens enthielt Leasingraten für einen Pkw der gehobenen Klasse, die der geschäftsführende Gesellschafter gefahren hatte. Die Leasingraten erschienen dem prüfenden Beamten sehr hoch. Der Prüfer verlangte daher Einsicht in den Leasingvertrag, der ihm nur zögerlich vorgelegt wurde. 

     

    Die Prüfung des Leasingvertrages ergab Folgendes: 

    • Nach Ablauf des Leasingzeitraumes von 30 Monaten waren die Leasingraten fast genau so hoch wie der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges.
    • Der Leasingnehmer hatte das Recht, einen Käufer vorzuschlagen, der das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit übernimmt.
    • Die vertraglich vereinbarte km-Laufleistung lag bei 100.000 km/Jahr. Für eventuelle Minderkilometer sollte der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingzeitraums eine Vergütung erhalten.

     

    Anhand von Reparaturrechnungen konnte der Prüfer feststellen, dass das Fahrzeug diese km-Laufleistung nicht erreicht hatte. Die Verbuchung einer entsprechenden Vergütung konnte der Prüfer jedoch nicht entdecken. Vielmehr stellte er fest, dass in dem nach Ablauf des Leasingvertrages erstellten Übergabeprotokolls eine wesentlich höhere Laufleistung angegeben worden war. Der Gesellschaftergeschäftsführer führte das auf ein Versehen des Kundenbetreuers zurück. Die handschriftliche Ergänzung des km-Standes habe er nicht vorgenommen und auch nicht überprüft.