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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Potemkinsche Dörfer

    | Die Ehefrau hatte in der gemeinsamen Steuererklärung neben Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Die Verluste resultierten aus einem neu erworbenen 8-Familienhaus, das in dem VZ umgebaut worden war. Insgesamt waren Kosten i.H.v. 200.000 EUR angefallen. Außerdem hatte sie einen Antrag auf Investitionszulage gem. § 3a InvZulG gestellt. |