22.02.2011 | Steufa-Praxis
Prüfungsschwerpunkt Teppichbranche
Zur Vorbereitung auf die Prüfung wurden bei der Industrie- und Handelskammer zunächst Recherchen angestellt, wann bei welchem Teppichhändler im Prüfungszeitraum Sonderverkäufe stattgefunden hatten.
1. Sonderverkäufe
Branchenüblich waren drei Sonderverkaufsaktionen pro Jahr. Für die Verkaufsaktionen wurden Fremdwaren wie Bettwäsche oder Dekorationsartikel angeschafft, die sonst nicht zum Sortiment des Geschäfts gehörten. Welche Waren das sind, kann durch Überprüfung der Inventarlisten, die der Industrie- und Handelskammer vorgelegt werden müssen, festgestellt werden. Erstaunlich war, dass im konkreten Prüfungsfall während der Aktion nur eine Kasse zusätzlich im Verkaufsraum vorhanden gewesen sein sollte.
2. Sonderkassen
Da für die nächste Woche wieder ein Sonderverkauf geplant war, konnte die Prüferin beobachten, dass insgesamt drei zusätzliche Kassen im Einsatz waren. Tatsächlich waren die Kassen schon früher angeschafft worden und bereits im Prüfungszeitraum vorhanden, aber offensichtlich nicht eingesetzt worden. Der Steuerberater des Teppichhändlers erklärte, dass zwei Kassen ständig defekt gewesen seien. Daraufhin forderte die Prüferin geeignete Belege wie Reparaturrechnungen oder Reklamationen an, die aber auch nach mehreren Aufforderungen nicht vorgelegt werden konnten. Zudem war in außergewöhnlichem Maße Schwund durch Mottenbefall oder falsche Lagerung der Teppiche geltend gemacht worden; auffällig war auch, dass der Verschnitt bei der Herstellung von Gardinen deutlich über den durchschnittlichen Erfahrungswerten lag.
3. „Sondersteuer“
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