01.06.2006 | Steufa-Praxis
Rechnungssplitting
Betriebsprüfung bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft: Die Unternehmensberatung hatte eine Schweizer Gesellschaft mit der Durchführung eines IT-Projekts beauftragt. Die Zusammenarbeit war in einem Rahmenvertrag geregelt. In einem Zusatzvertrag wurde das Projekt genau beschrieben und der Name des verantwortlichen – extern beauftragten – Mitarbeiters aufgeführt. Dabei handelte es sich offenbar um einen deutschen Staatsbürger. Verwundert darüber, dass ein deutscher EDV-Berater für eine Schweizer Gesellschaft tätig war, erkundigte sich der Prüfer beim zuständigen FA nach dessen steuerlichen Verhältnissen.
Der EDV-Berater hatte nur marginal Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erklärt. Warum die Tätigkeit über die Schweizer Gesellschaft abgerechnet wurde, konnte der Prüfer sich nicht erklären. Er recherchierte im Internet und versuchte, über eine Suchmaschine Informationen über die Schweizer Gesellschaft zu erhalten. Dort traf er auf die Seite einer IT-Berater-Vermittlungsbörse, in der sich freiberufliche IT-Berater vorstellen und potenzielle Auftraggeber über ihre Spezialkenntnisse informieren. In einem Chatroom tauschten sich sogar einige Berater über ihre guten Erfahrungen mit dieser Schweizer Gesellschaft und die Möglichkeit aus, Steuern zu sparen.
Die Steuerfahndungsstelle war durch eine bundesweite Mitteilung bereits davon in Kenntnis gesetzt worden, dass mit Hilfe dieser Schweizer Gesellschaft fragwürdige Geschäfte abgewickelt wurden. Während einer kurzfristig veranlassten Betriebsprüfung bei dem IT-Berater stellte der Prüfer fest, dass zu wenig Privatentnahmen gebucht worden waren. Auch fanden sich Rechnungsbelege, die sich an die Schweizer Gesellschaft richteten, so auch die Rechnung bezüglich des Projektes bei der Unternehmensberatung. Erstaunlicherweise betrug der Rechnungsbetrag aber nur ein Drittel des Betrages, den die Schweizer Gesellschaft der Unternehmensberatung in Rechnung gestellt hatte.
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