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  • 01.07.2007 | Steufa-Praxis

    Schwund in der Buchhandlung

    Großbetriebsprüfung in einer Buchhandlung: Auffällig war, dass nach dem äußeren Betriebsvergleich mit einem deutlich zu geringen Aufschlagsatz kalkuliert wurde. Anhand der Erfahrungswerte von mehreren Hundert geprüften Buchhandlungen machte der Prüfer folgende Feststellungen: 

    • Umsatz anhand der Verkaufsfläche: Entgegen den Erfahrungswerten, wonach – je nach Verhältnis der Verkaufsfläche zur Geschäftsfläche – zwischen 6.000 bis 7.000 EUR Umsatz pro Quadratmeter erzielt werden, errechnete der Prüfer lediglich 5.000 EUR pro qm Verkaufsfläche.
    • Umsatz anhand der Personalstärke: Nach durchschnittlichen Erfahrungswerten hätte jeder Verkäufer ca 140.000 EUR Umsatz erbringen können. Der tatsächlich vom Prüfer ermittelte Umsatz lag jedoch weit unter diesem Wert.

     

    Der zuständige Steuerberater wollte mit seinem Mandanten diesbezüglich Rücksprache halten. Nachdem wochenlang trotz Anmahnung keine Stellungnahme einging, teilte der Buchhändler auf Anfrage mit, dass er einen neue Steuerberater verpflichtet habe, der sich erst einarbeiten müsse. Zufällig begegnete der Prüfer dem „Erstberater“ im Rahmen einer anderen Betriebsprüfung und fragte ihn nach den Gründen für den Beraterwechsel. Dieser wollte nicht so recht darauf eingehen, und ließ nur durchblicken, dass er das Mandat niedergelegt habe.  

     

    Der Prüfer witterte Unregelmäßigkeiten und prüfte die ihm vorgelegten Unterlagen genauer. Er stellte fest, dass von einer Kasse die Kassenstreifen fehlten. Es waren auch keine entsprechende Umsätze verbucht. Der neuen Steuerberater versuchte die Kalkulation des Prüfers zu widerlegen, indem er die Fehlbeträge darauf zurückführte, dass die Buchhandlung große Stände mit Büchern vor dem Geschäft habe, das an einer Einkaufsstraße liege. Die Bücher seien nicht gegen Diebstahl gesichert und in hohem Maße Umwelteinflüssen wie Regen und Staub ausgesetzt und damit nicht mehr für den Verkauf geeignet. Der Prüfer wusste jedoch, dass die angesprochenen Stände sich in einer Art Wintergarten befanden und mit einer Warensicherung gegen Diebstahl geschützt waren.