02.10.2008 | Steufa-Praxis
Statt Eigenheimzulage kassieren, GrESt sparen
In der Grunderwerbsteuerstelle eines FA ging der Vertrag über den Verkauf eines unbebauten Grundstückes ein. Der vom Notar pflichtgemäß übersandte Vertrag enthielt folgende Formulierung: „Die Beteiligten teilen mit, dass der Erwerber beabsichtigt, das Objekt im Rahmen des nachgenannten Bauvorbescheides der Stadt X vom 20.1.06 mit einem Wohngebäude zu bebauen. Der Notar hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass alle Vertragsvereinbarungen richtig und vollständig beurkundet sein müssen.“
Wollte der Notar damit verhindern, dass ihm eine Unregelmäßigkeit nachgewiesen werden konnte? Der Notar ist verpflichtet, sämtliche Verträge anzuzeigen, die mit dem Kaufvertrag im Zusammenhang stehen. Wenn nun mit dem Verkauf des Grundstücks zeitgleich ein Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes mit dem Bauunternehmer geschlossen worden war, würde sich die GrESt nicht nur nach dem Grundstückspreis, sondern zusätzlich auch nach dem Preis für das zu errichtende Gebäude richten.
Der Sachbearbeiter suchte noch einmal die anderen Verträge heraus, die ihm erst kürzlich von demselben Notar zugegangen waren und stellte fest, dass alle unbebauten Grundstücke vom gleichen Verkäufer, einem stadtbekannten Bauunternehmer, stammten. Kurzerhand forderte der Bearbeiter die Erwerber auf mitzuteilen, ob schon ein Werkvertrag abgeschlossen worden sei, ein Bauantrag gestellt wurde oder ein Bauplan vorläge. Da die Anfragen trotz mehrfacher Ermahnung nicht beantwortet wurden, wandte sich der Bearbeiter an den Kollegen von der Steufa: Dieser wusste zu berichten, dass er schon aus anderen Ämtern gehört habe, dass diese Form der Grunderwerbsteuerhinterziehung „modern“ geworden sei, insbesondere, seit die Eigenheimzulage abgeschafft wurde. Er bestätigte einen Anfangsverdacht, leitete ein Steuerstrafverfahren ein und gab es den beschuldigten Erwerbern, einem Ehepaar, bekannt.
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