01.06.2001 · Fachbeitrag · Strafverjährung
Zur Verjährungsunterbrechung bei Durchsuchungen
| Die Verfolgungsverjährung wird durch die Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen bzw. durch die Bekanntgabe der Einleitung des (Steuer-)Strafverfahrens nur dann wirksam unterbrochen, wenn die Anordnung inhaltlich hinreichend bestimmt ist und sich der Verfolgungswille auf diese Tat erstreckt (LG Frankfurt/Main, Beschluss 10.7.00, 5/26 KLs-94 Js, rkr., wistra 01, 28). (Abruf-Nr. 010645) |
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