01.01.2001 · Fachbeitrag · Strafzumessung
Hinterziehung von Sozialabgaben und Lohnsteuer
| Der 5. Strafsenat des BGH hat in einem nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Verwerfungsbeschluss zu in der Praxis immer wieder auftretenden Fragen ergänzend Stellung genommen: In welchem Umfang sind bei Hinterziehung von Sozialabgaben im Urteil tatrichterliche Feststellungen zu treffen? Auf welchen Hinterziehungsbetrag ist bei LSt-Hinterziehung abzustellen? Ist ein Täter-Opfer-Ausgleich bei Steuerhinterziehung denkbar (BGH 25.10.00, 5 StR 399/00, n.v.)? (Abruf-Nr. 001509) |
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