01.04.2003 · Fachbeitrag · Telefonüberwachung
Geldwäsche und Steuerhinterziehung als Vortat für eine Telefonüberwachung?
| Ist nach dem jeweiligen Ermittlungsstadium nicht sicher, ob der Beschuldigte der Steuerhehlerei überführt wird und stattdessen nur im Wege der Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, kann die Anordnung der Telefonüberwachung auf den Verdacht der Geldwäsche gestützt werden (KG Berlin, Beschluss 11.9.02 (4) 2 HEs 18/02 (113- 115/02), rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 030555) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig