01.11.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Rechtsmissbräuchlicher Verzicht auf Steuerbefreiung
| Verzichtet ein Verkäufer auf die USt-Freiheit der Grundstücksübertragung (§§ 9, 4 Nr. 9a UStG), kann ein damit korrespondierender Vorsteuerabzug des Erwerbers rechtsmissbräuchlich i.S. von § 42 AO sein, wenn dieser den USt-Betrag nicht an den insolventen Verkäufer auskehrt, sondern ihn mit eigenen notleidenden Forderungen gegen den Verkäufer verrechnet und dem Veräußerer auch den vereinbarten Nettopreis nicht wenigstens in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer zur Tilgung dieser Steuerschuld zur Verfügung stellt (BGH 2.11.01, V ZR 224/00, DB 02, 140). |
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