27.04.2010 | Umsatzsteuer
Umsatzsteuernachschau und Verletzung des Zitiergebots
zum Beitrag von Christian Sterzinger, DStR 10, 471
Eine Umsatzsteuernachschau ermöglicht Mitarbeitern des FA, Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, ohne gesonderte Ankündigung zu betreten, um dort für eine zutreffende Umsatzsteuerfestsetzung relevante Sachverhalte zu ermitteln.
Stellungnahme in der Literatur
Seit 2002 wird kontrovers diskutiert, ob § 27b UStG das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG verletzt und welche Folgen sich aus einer etwaigen Rechtsverletzung ergeben (Gast de Haan, PStR 02, 264). Als Zitiergebot wird die Pflicht des Gesetzgebers bezeichnet, bei einer Einschränkung von Grundrechten (vorliegend Art. 13 GG) durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Für endgültige Klarheit wird wahrscheinlich erst das BVerfG sorgen. Dort ist gegenwärtig ein Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvR 148/08 anhängig (Vorinstanz OLG Stuttgart 14.12.07, 2 Ws 337/07, Abruf-Nr. 101200).
Nach Ansicht von Sterzinger - ORR bei der OFD Magdeburg - mutet die Begründung der Bundesregierung „seltsam“ an, dass in den Fällen einer bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren offensichtlichen Grundrechtseinschränkung das Zitiergebot nicht beachtet werden müsse. Sämtlichen Erklärungen würde der negative Beigeschmack anhaften, die Vorschrift des § 27b UStG zu retten, um eine damit bezweckte effektive Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung durchführen zu können. Es handele sich offenkundig um einen handwerklichen Fehler im Gesetzgebungsverfahren.
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