26.03.2010 | Umsatzsteuerkarussell
Missbrauch beim CO2-Emissionshandel
von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin
Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist gedacht als Mittel im Kampf gegen den Klimawandel. Nach Darstellung der europäischen Polizeibehörde Europol sollen jedoch Scheingeschäfte mit Klimazertifikaten in mehreren europäischen Ländern - neben Deutschland auch in Großbritannien, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden und Spanien - Steuerverluste von knapp 5 Mrd. EUR verursacht haben. Allein in Bayern soll die Münchener Steuerfahndung Transaktionen in dreistelliger Millionenhöhe untersuchen.
1. Tatmodalitäten
Ausgenutzt werden durch die Täter keine besonderen Regeln beim Emissionshandel, sondern die spezifische Systematik des innergemeinschaftlichen - umsatzsteuerfreien - Erwerbs. Karussellartig sollen dabei Emissionsrechte mehrfach im Kreis bewegt worden sein. Einerseits fallen Steuerpflichtige aus, die an sich vereinnahmte Umsatzsteuer an das FA abführen müsste; anderseits beanspruchen andere Mitglieder der Kette Erstattungsansprüche gegenüber den FA. Neu sind das strafrechtlich relevante „Modell“ sowie die sich damit einhergehenden Rechtsfragen nicht (PStR 04, 101; PStR 04, 243; PStR 05, 104; PStR 06, 74; PStR 08, 133; Hellmann, wistra 05, 161 ff.). Wurden früher vorwiegend kleine und hochwertige Güter „gedreht“, so scheinen nun elektronisch handelbare Lizenzen als taugliche Tatgegenstände auserkoren worden zu sein.
Strafrechtlich geht es im Kern immer um die Verantwortlichkeit desjenigen, der es unterlässt, von ihm ausgewiesene und vereinnahmte Umsatzsteuer gegenüber dem FA zu deklarieren (§ 370 Abs. 1 AO) oder abzuführen (§§ 26b, 26c UStG). In den Fokus der Ermittler geraten darüber hinaus aber auch diejenigen Mitglieder der „Kette“, die sich - isoliert betrachtet - steuerrechtlich korrekt verhalten, denen aber gerade wegen der Einbindung in den vermeintlichen kriminellen Kreis eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zur Last gelegt wird.
2. Reformvorhaben der Bundesregierung
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