01.03.2003 · Fachbeitrag · Untätigkeitsklage
Zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte BFH- Urteile
| Verwaltungsinterne Abstimmungsprobleme über die Bewertung eines BFH- Urteils und dessen Aufnahme in das BStBl können dem Steuerpflichtigen nicht als „zureichender“ Grund i.S. des § 45 Abs. 1 S. 1 FGO entgegengehalten werden. Es ist für den Steuerpflichtigen mangels gesetzlicher Grundlage hierfür nicht zumutbar, mit seinem Rechtsschutzanliegen auf den Veröffentlichungszeitpunkt verwiesen zu werden (FG Berlin, Beschluss 20.8.02, 9 K 9172/02, EFG 02, 1543). (Abruf-Nr. 030368) |
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