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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · USt- Hinterziehung

    Der Strohmann ist kein Unternehmer

    | Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO begeht, wer in Verkürzungsabsicht Vorsteuer aus Rechnungen geltend macht, die von Personen gestellt werden, die nicht Unternehmer i.S. des § 2 Abs. 1 UStG sind. Keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind Personen, die von ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gegenüber dem FA anmelden sollen und die lediglich zu diesem Zweck in der Lieferkette vorgeschaltet wurden (BGH 22.5.03, 5 StR 520/02, rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 031519) |