01.03.2003 · Fachbeitrag · USt- Hinterziehung
Fingierte Rechnungen in der Baubranche
| Normalerweise erfüllt der Steuerpflichtige seine Nachweispflicht hinsichtlich der Berechtigung eines von ihm geltend gemachten Vorsteuerabzugs durch die Vorlage einer nach Form und Inhalt ordnungsgemäßen Rechnung. Ermittelt das FA jedoch erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem Rechnungsaussteller um eine Scheinfirma handelt, so muss der Steuerpflichtige seinerseits nachweisen, dass dies nicht zutrifft und die Leistungen ordnungsgemäß - wie in den Rechnungen ausgewiesen - erbracht worden sind (FG Saarland 25.9.02, 1 K 316/99, rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 030264) |
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