01.12.2004 · Fachbeitrag · Verfahrensverzögerung
Die Verfahrensverzögerung in der Praxis
| Insbesondere Steuerstrafverfahren dauern wegen ihrer Komplexität häufig lange. Eine zu lange Verfahrensdauer kann gegen das Recht des Beschuldigten auf beschleunigte Erledigung des Verfahrens verstoßen (eingehend dazu Gaede wistra 04, 166; vgl. auch Burhoff PStR 04, 271, Abruf-Nr. 041427). Der Verteidiger muss sich mit den damit zusammenhängenden Fragen möglichst früh auseinander setzen und die Auswirkungen auf die Verteidigung(sstrategie) prüfen. Wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist. |
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