01.05.2004 · Fachbeitrag · Verjährung
Ablaufhemmung bei Abgabe einer Selbstanzeige
| Erst wenn der Steuerpflichtige seine Selbstanzeige hinsichtlich Steuerart und Veranlagungszeitraum konkretisiert hat, beginnt der Lauf der Jahresfrist des § 171 Abs. 9 AO (FG Niedersachsen 10.11.03, 1 K 10277/00, NZB eingelegt, Abruf-Nr. 040650). |
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