01.10.2001 · Fachbeitrag · Verjährung
Das Zusammenspiel von steuerlicher und strafrechtlicher Verjährung
| In der Beratung stellt sich immer wieder die Frage, wann die Verjährung eintritt. Dabei ist zwischen steuerlicher Festsetzungsverjährung einerseits und straf-/bußgeldrechtlicher Verjährung andererseits zu unterscheiden. Beide Verjährungsarten sind sowohl hinsichtlich ihres Beginns als auch ihrer Dauer unterschiedlich ausgestaltet. |
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