01.08.2001 · Fachbeitrag · Verjährungsunterbrechung
Änderung eines Steuerbescheides
| Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist einer Steuerhinterziehung ist nach § 78a StGB die Bekanntgabe des auf die unrichtige Erklärung ergehenden Steuerbescheides. Wird dieser Steuerbescheid wegen des Verlustrücktrags (hier: § 8 KStG i.V.m. § 10d EStG) später eingetretener Verluste durch einen weiteren Steuerbescheid abgeändert, ist dies für den Lauf der Verjährungsfrist ohne Belang (BGH, Beschluss 25.4.01, 5 StR 613/00 n.v.). (Abruf-Nr. 010861) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig