01.07.2001 · Fachbeitrag · Verjährungsunterbrechung
Vernehmung durch Ermittlungsrichter
| Dass ein Beschuldigter während der ermittlungsrichterlichen Vernehmung von sich aus ein bis dahin unbekanntes Tatgeschehen schildert, das keinen Teilakt der ihm damals schon angelasteten Tat bildet, macht diesen Teil seiner Einlassung nicht zu einer die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung i.S.d. § 78c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB (BayObLG 28.11.00, 4St RR 117/2000, NStZ 01, 320) (Abruf-Nr. 010728) |
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