01.03.2004 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht
Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber juristischen Personen
| Das zivilprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) eines StB entfällt, wenn die von ihm beratene juristische Person aus dem Handelsregister gelöscht wird und keine Anhaltspunkte gegen die damit verbundene Vermutung des endgültigen Untergangs der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft vorhanden sind (LG Bielefeld 20.6.03, 20 T 19/03, Abruf-Nr. 040257). |
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