01.02.2001 · Fachbeitrag · VSt-Hinterziehung
Hinterziehungszinsen zu Lasten des Rechtsnachfolgers
| Der Festsetzung von Hinterziehungszinsen steht nicht entgegen, dass die Höhe der Besteuerungsgrundlagen im Wege der Einigung festgestellt worden ist, die Verkürzung von Vermögensteuer betroffen ist und der Verkürzungstäter zwischenzeitlich verstorben ist (FG Münster, Beschluss 18.7.00, 4 V 1521/00, EFG 00, 1229, rkr.). (Abruf-Nr. 010050) |
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