Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · VSt-Hinterziehung

    Noch einmal zur Strafbarkeit

    | Das Vermögensteuergesetz füllt für die unter seiner Geltung begangenen Hinterziehungshandlungen weiterhin die Blankettnorm des § 370 AO aus. Lässt das BVerfG die Besteuerung des Vermögens trotz der erkannten Verfassungswidrigkeit weiterhin zu, folgt daraus auch die Zulässigkeit der strafrechtlichen Bewehrung (OLG Hamburg 5.12.00, III-6/00, n.v.). (Abruf-Nr. 010261) |