01.06.2004 · Fachbeitrag · Zuständigkeit
Negativer Kompetenzkonflikt
| Betrifft eine Streitigkeit ausschließlich Fragen, die sich gerade im Zusammenhang oder anlässlich der Einstellung eines Steuerstrafverfahrens stellen, handelt es sich um eine Angelegenheit des Steuerstrafverfahrens, für die die Zuständigkeit der FG nach § 33 Abs. 3 FGO ausgeschlossen ist (BFH 26.2.04, VII B 341/03, n.v., Abruf-Nr. 040959). |
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