· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Gefährliche Grunderwerbsteuer
| Die Grunderwerbsteuer ist auch in Straf- und Bußgeldsachenstellen (BuStra) sehr beliebt. Bei den Ermittlungen schaltet sich oft die Steuerfahndung (Steufa) ein. Neben flächendeckenden Anfragen (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO), ermittelt diese auch wegen des Verdachts der Grunderwerbsteuerhinterziehung. Diesbezüglich bestehen zwei Gefahren: Häufig gibt es hohe Steuernachforderungen, die den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung begründen. Zudem bestehen sowohl für den Veräußerer als auch den Erwerber Risiken, da beide Steuerschuldner sind. |
1. Sachverhalt
Unternehmer (U) ist in der Baubranche tätig. Hierbei handelt U mit Grundstücken und tritt zudem als Bauträger auf. Im Fall einer Bauträgertätigkeit verhandelt U mit den potenziellen Käufern zunächst den Kaufpreis des Grundstücks und anschließend die Kosten für die Bauwerkleistungen. Die Vereinbarungen behandelte U in der Vergangenheit separat, das heißt, U erstellte immer zweierlei Verträge.
2. Betriebsprüfung stellt Fragen
Bei U fand eine Betriebsprüfung (BP) statt. Die BP bat um Vorlage der Unterlagen zu den einzelnen Grundstückskaufverträgen und zu den jeweiligen Bauwerkleistungen. Die Auswertung der Unterlagen ergab aus Sicht der Außenprüfung, dass in einer Vielzahl von Fällen ein unmittelbarer sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Kaufvertrag über das Grundstück und dem jeweiligen Vertrag über die Bauleistung vorlag. Die BP unterbrach die Prüfung und meldete den Sachverhalt an die BuStra. Die BuStra beauftragte die Steufa mit weitergehenden Ermittlungen.
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